Aufsetzen einer Patientenverfügung

Entscheidungen um das eigene Leben rechtzeitig festhalten

Senior im Rollstuhl
(Foto: Kzenon - fotolia.de)

Wenn man im Alter oder nach einem schweren Unfall nicht mehr in der Lage sein sollte, aus eigener Kraft Entscheidungen bezüglich der ärztlichen und pflegerischen Behandlung zu treffen, ist es gut, wenn man im Vorfeld eine Patientenverfügung verfasst hat. Diese hilft den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal anfallende Entscheidungen so zu treffen, dass diese auch im Interesse des Patienten sind.

Leitlinien für die intensivmedizinische Betreuung

Betreuung eines Senioren
Betreuung eines Senioren (Foto: Picture-Factory - fotolia.de)

Dabei wird in der Patientenverfügung all das niedergeschrieben, was die eigenen Wünsche bezüglich der Behandlung und der Pflege betreffen. Besonders wichtig ist hierbei die intensivmedizinische Betreuung. Nötig ist eine Patientenverfügung geworden, da in der Regel der Arzt für jede Behandlung die Zustimmung des Patienten benötigt. Kann er dies nicht tun, so gehen viele davon aus, dass dann eine nahestehende dritte Person die Entscheidung treffen kann. Dem ist leider nicht so. Denn der Arzt muss immer im Interesse des Patienten handeln und nicht der dritten Person. Somit entscheidet er sich immer zum Wohle des Patienten und zur Erhaltung des Lebens. Auch wenn keine Aussicht auf Genesung besteht.

Ältere Frau in der Pflege
Ältere Frau in der Pflege (Foto: Dan Race - fotolia.de)

Hat man allerdings eine Patientenverfügung verfasst, so ist diese bindend für den Arzt. In der Verfügung ist der persönliche Wille des Patienten festgehalten. Sie muss präzise und klar erkennbar machen, welche Behandlungen bei welcher Erkrankung angewandt werden dürfen und welche der Patient auf gar keinen Fall wünscht. Je konkreter dabei der Wille in der Patientenverfügung zu erkennen ist, umso besser. Um hier wirklich eine hieb- und stichfeste Verfügung erstellen zu können, sollte man ernsthafte Erkrankungen, die bereits bekannt sind, immer thematisieren.

Wie die Patientenverfügung verfasst werden sollte

Alter Herr in der Behandlung
Alter Herr in der Behandlung (Foto: Tatjana Balzer - fotolia.de)

Eine Patientenverfügung muss immer individuell sein. Es ist deshalb nicht ratsam, auf vorgedruckte Formulare zurückzugreifen. Vielmehr sollte man sich bei unklaren Punkten von einer Beratungsstelle oder dem Hausarzt beraten lassen. Hier kann man wertvolle Tipps geben, damit die Verfügung auch zu keiner Zeit ihre Gültigkeit verlieren kann. Zudem muss die Verfügung so deponiert werden, dass sie im Ernstfall auch gefunden wird. Hier empfiehlt es sich, nahen Angehörigen von dieser Verfügung zu berichten, damit diese im Fall der Fälle Zugriff darauf haben oder wissen, wo sie zu finden ist.

Tipps zum Verfassen: Eine Patientenverfügung muss – anders als bei einem Testament – nicht handschriftlich niedergeschrieben werden. Allerdings muss sie zwingend datiert sein und die eigenhändige Unterschrift des Patienten tragen. Zudem muss der Patient zur Zeit der Erstellung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sein.

Patientenverfügung richtig verfassen
Patientenverfügung richtig verfassen (Foto: N-Media-Images - fotolia.de)